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Buch Kapitel Vers Text
3 Mose 25 22 daß ihr säet im achten JAHR und von dem alten Getreide esset bis in das neunte JAHR, daß ihr vom alten esset, bis wieder neu Getreide kommt.
3 Mose 25 27 so soll man rechnen von dem JAHR, da er's hat verkauft, und dem Verkäufer die übrigen JAHRe wieder einräumen, daß er wieder zu seiner Habe komme.
3 Mose 25 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Teils ihm wieder werde, so soll, daß er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum HallJAHR; in demselben soll es ausgehen, und er wieder zu seiner Habe kommen.
3 Mose 25 29 Wer ein Wohnhaus verkauft inner der Stadtmauer, der hat ein ganz JAHR Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darinnen er's lösen mag.
3 Mose 25 30 Wo er's aber nicht löset, ehe denn das ganze JAHR um ist, so soll's der Käufer ewiglich behalten und seine Nachkommen, und soll nicht los ausgehen im HallJAHR.
3 Mose 25 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, da keine Mauer um ist, das soll man dem Felde des Landes gleich rechnen und soll los werden und im HallJAHR ledig ausgehen.
3 Mose 25 33 Wer etwas von den Leviten löset, der soll's verlassen im HallJAHR, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.
3 Mose 25 40 sondern wie ein Taglöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das HallJAHR bei dir dienen.
3 Mose 25 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen vom JAHR an, da er sich verkauft hatte, bis aufs HallJAHR; und das Geld soll nach der Zahl der JAHRe seines Verkaufens gerechnet werden; und soll sein Taglohn der ganzen Zeit mit einrechnen.
3 Mose 25 51 Sind noch viel JAHRe bis an das HallJAHR, so soll er nach denselben desto mehr zu lösen geben, danach er gekauft ist.
3 Mose 25 52 Sind aber wenig JAHRe übrig bis an das HallJAHR, so soll er auch danach wieder geben zu seiner Lösung und soll sein Taglohn von JAHR zu JAHR mit einrechnen.
3 Mose 25 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im HallJAHR los ausgehen und seine Kinder mit ihm.
3 Mose 27 3 so soll das die Schätzung sein: Ein Mannsbild, zwanzig JAHRe alt, bis ins sechzigste JAHR, sollst du schätzen auf fünfzig silberne Sekel nach dem Sekel des Heiligtums;
3 Mose 27 5 Von fünf JAHRen bis auf zwanzig JAHRe sollst du ihn schätzen auf zwanzig Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.
3 Mose 27 6 Von einem Monden an bis auf fünf JAHRe sollst du ihn schätzen auf fünf silberne Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf drei silberne Sekel.

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