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Buch | Kapitel | Vers | Text |
3 Mose | 25 | 22 | daß ihr säet im achten JAHR und von dem alten Getreide esset bis in das neunte JAHR, daß ihr vom alten esset, bis wieder neu Getreide kommt. |
3 Mose | 25 | 27 | so soll man rechnen von dem JAHR, da er's hat verkauft, und dem Verkäufer die übrigen JAHRe wieder einräumen, daß er wieder zu seiner Habe komme. |
3 Mose | 25 | 28 | Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Teils ihm wieder werde, so soll, daß er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum HallJAHR; in demselben soll es ausgehen, und er wieder zu seiner Habe kommen. |
3 Mose | 25 | 29 | Wer ein Wohnhaus verkauft inner der Stadtmauer, der hat ein ganz JAHR Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darinnen er's lösen mag. |
3 Mose | 25 | 30 | Wo er's aber nicht löset, ehe denn das ganze JAHR um ist, so soll's der Käufer ewiglich behalten und seine Nachkommen, und soll nicht los ausgehen im HallJAHR. |
3 Mose | 25 | 31 | Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, da keine Mauer um ist, das soll man dem Felde des Landes gleich rechnen und soll los werden und im HallJAHR ledig ausgehen. |
3 Mose | 25 | 33 | Wer etwas von den Leviten löset, der soll's verlassen im HallJAHR, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. |
3 Mose | 25 | 40 | sondern wie ein Taglöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das HallJAHR bei dir dienen. |
3 Mose | 25 | 50 | Und soll mit seinem Käufer rechnen vom JAHR an, da er sich verkauft hatte, bis aufs HallJAHR; und das Geld soll nach der Zahl der JAHRe seines Verkaufens gerechnet werden; und soll sein Taglohn der ganzen Zeit mit einrechnen. |
3 Mose | 25 | 51 | Sind noch viel JAHRe bis an das HallJAHR, so soll er nach denselben desto mehr zu lösen geben, danach er gekauft ist. |
3 Mose | 25 | 52 | Sind aber wenig JAHRe übrig bis an das HallJAHR, so soll er auch danach wieder geben zu seiner Lösung und soll sein Taglohn von JAHR zu JAHR mit einrechnen. |
3 Mose | 25 | 54 | Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im HallJAHR los ausgehen und seine Kinder mit ihm. |
3 Mose | 27 | 3 | so soll das die Schätzung sein: Ein Mannsbild, zwanzig JAHRe alt, bis ins sechzigste JAHR, sollst du schätzen auf fünfzig silberne Sekel nach dem Sekel des Heiligtums; |
3 Mose | 27 | 5 | Von fünf JAHRen bis auf zwanzig JAHRe sollst du ihn schätzen auf zwanzig Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel. |
3 Mose | 27 | 6 | Von einem Monden an bis auf fünf JAHRe sollst du ihn schätzen auf fünf silberne Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf drei silberne Sekel. |