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Buch | Kapitel | Vers | Text |
3 Mose | 25 | 10 | Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt es ein Erlaßjahr heißen im Lande allen, die drinnen wohnen; denn es ist euer HALljahr, da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. |
3 Mose | 25 | 11 | Denn das fünfzigste Jahr ist euer HALljahr; ihr sollt nicht säen, auch, was von ihm selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen. |
3 Mose | 25 | 12 | Denn das HALljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. |
3 Mose | 25 | 13 | Das ist das HALljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll. |
3 Mose | 25 | 15 | sondern nach der Zahl vom HALljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. |
3 Mose | 25 | 18 | Darum tut nach meinen Satzungen und HALtet meine Rechte, daß ihr danach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. |
3 Mose | 25 | 28 | Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Teils ihm wieder werde, so soll, daß er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum HALljahr; in demselben soll es ausgehen, und er wieder zu seiner Habe kommen. |
3 Mose | 25 | 30 | Wo er's aber nicht löset, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer ewiglich beHALten und seine Nachkommen, und soll nicht los ausgehen im HALljahr. |
3 Mose | 25 | 31 | Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, da keine Mauer um ist, das soll man dem Felde des Landes gleich rechnen und soll los werden und im HALljahr ledig ausgehen. |
3 Mose | 25 | 33 | Wer etwas von den Leviten löset, der soll's verlassen im HALljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. |
3 Mose | 25 | 40 | sondern wie ein Taglöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das HALljahr bei dir dienen. |
3 Mose | 25 | 50 | Und soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs HALljahr; und das Geld soll nach der Zahl der Jahre seines Verkaufens gerechnet werden; und soll sein Taglohn der ganzen Zeit mit einrechnen. |
3 Mose | 25 | 51 | Sind noch viel Jahre bis an das HALljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu lösen geben, danach er gekauft ist. |
3 Mose | 25 | 52 | Sind aber wenig Jahre übrig bis an das HALljahr, so soll er auch danach wieder geben zu seiner Lösung und soll sein Taglohn von Jahr zu Jahr mit einrechnen. |
3 Mose | 25 | 54 | Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im HALljahr los ausgehen und seine Kinder mit ihm. |