Gefundene Einträge
![•••►](images/scroll_l.png)
![•••►](images/scroll_r.png)
Buch | Kapitel | Vers | Text |
2 Mose | 21 | 29 | Ist aber der Ochse vorhin stößig gewesen, und seinem HERRN ist's angesagt, und er ihn nicht verwahret hat, und tötet darüber einen MANn oder Weib, soll MAN den Ochsen steinigen, und sein HERR soll sterben. |
2 Mose | 21 | 30 | Wird MAN aber ein Geld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was MAN ihm auflegt. |
2 Mose | 21 | 31 | Desselbigengleichen soll MAN mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößet. |
2 Mose | 21 | 32 | Stößet er aber einen Knecht oder Magd, so soll er ihrem HERRN dreißig silberne Sekel geben, und den Ochsen soll MAN steinigen. |
2 Mose | 21 | 33 | so jeMANd eine Grube auftut, oder gräbt eine Grube und decket sie nicht zu, und fällt darüber ein Ochse oder Esel hinein, |
2 Mose | 21 | 35 | Wenn jeMANdes Ochse eines andern Ochsen stößet, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. |
2 Mose | 22 | 1 | Wenn jeMANd einen Ochsen oder Schaf stiehlt und schlachtet es oder verkauft es, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. |
2 Mose | 22 | 2 | Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird drob geschlagen, daß er stirbt, so soll MAN kein Blutgericht über jenen lassen gehen. |
2 Mose | 22 | 3 | Ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so soll MAN das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten. Hat er nichts, so verkaufe MAN ihn um seinen Diebstahl. |
2 Mose | 22 | 4 | Findet MAN aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. |
2 Mose | 22 | 5 | Wenn jeMANd einen Acker oder Weinberg beschädiget, daß er sein Vieh lässet Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberge wiedererstatten. |
2 Mose | 22 | 7 | Wenn jeMANd seinem Nächsten Geld oder Geräte zu behalten tut, und wird demselbigen aus seinem Hause gestohlen: findet MAN den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben. |
2 Mose | 22 | 8 | Findet MAN aber den Dieb nicht, so soll MAN den Hauswirt vor die Götter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. |
2 Mose | 22 | 10 | Wenn jeMANd seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder Schaf oder irgend ein Vieh zu behalten tut, und stirbt ihm, oder wird beschädiget, oder wird ihm weggetrieben, daß es nieMANd siehet, |
2 Mose | 22 | 11 | so soll MAN's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Guts HERR soll's annehmen, daß jener nicht bezahlen müsse. |