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Buch Kapitel Vers Text
2 Mose 21 29 Ist aber der Ochse vorhin stößig gewesen, und seinem HERRN ist's angesagt, und er ihn nicht verwahret hat, und tötet darüber einen MANn oder Weib, soll MAN den Ochsen steinigen, und sein HERR soll sterben.
2 Mose 21 30 Wird MAN aber ein Geld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was MAN ihm auflegt.
2 Mose 21 31 Desselbigengleichen soll MAN mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößet.
2 Mose 21 32 Stößet er aber einen Knecht oder Magd, so soll er ihrem HERRN dreißig silberne Sekel geben, und den Ochsen soll MAN steinigen.
2 Mose 21 33 so jeMANd eine Grube auftut, oder gräbt eine Grube und decket sie nicht zu, und fällt darüber ein Ochse oder Esel hinein,
2 Mose 21 35 Wenn jeMANdes Ochse eines andern Ochsen stößet, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
2 Mose 22 1 Wenn jeMANd einen Ochsen oder Schaf stiehlt und schlachtet es oder verkauft es, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.
2 Mose 22 2 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird drob geschlagen, daß er stirbt, so soll MAN kein Blutgericht über jenen lassen gehen.
2 Mose 22 3 Ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so soll MAN das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten. Hat er nichts, so verkaufe MAN ihn um seinen Diebstahl.
2 Mose 22 4 Findet MAN aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben.
2 Mose 22 5 Wenn jeMANd einen Acker oder Weinberg beschädiget, daß er sein Vieh lässet Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberge wiedererstatten.
2 Mose 22 7 Wenn jeMANd seinem Nächsten Geld oder Geräte zu behalten tut, und wird demselbigen aus seinem Hause gestohlen: findet MAN den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben.
2 Mose 22 8 Findet MAN aber den Dieb nicht, so soll MAN den Hauswirt vor die Götter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.
2 Mose 22 10 Wenn jeMANd seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder Schaf oder irgend ein Vieh zu behalten tut, und stirbt ihm, oder wird beschädiget, oder wird ihm weggetrieben, daß es nieMANd siehet,
2 Mose 22 11 so soll MAN's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Guts HERR soll's annehmen, daß jener nicht bezahlen müsse.

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