Gefundene Einträge
Buch | Kapitel | Vers | Text |
3 Mose | 11 | 43 | Machet eure SeeLE nicht zum Scheusal und verunrEINIGet euch nicht an ihnen, daß ihr euch besudelt. |
3 Mose | 11 | 44 | Denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, daß ihr heilig seid, denn ich bin heilig; und sollt nicht eure SeeLE verunrEINIGen an irgend einem kriechenden Tier, das auf Erden schleicht. |
3 Mose | 12 | 4 | Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer REINIGung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer REINIGung aus sind. |
3 Mose | 12 | 5 | Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwo Wochen unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheim bleiben in dem Blut ihrer REINIGung. |
3 Mose | 12 | 6 | Und wenn die Tage ihrer REINIGung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jährig Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. |
3 Mose | 13 | 49 | und wenn das Mal bleich oder rötlich ist am Kleid, oder am Fell, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an EINIGerlei Ding, das von Fellen gemacht ist: das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. |
3 Mose | 14 | 2 | Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gerEINIGt werden. Er soll zum Priester kommen, |
3 Mose | 14 | 4 | und soll gebieten dem, der zu rEINIGen ist, daß er zween lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und rosinfarbene WolLE und Ysop. |
3 Mose | 14 | 7 | und besprengen den, der vom Aussatz zu rEINIGen ist, siebenmal; und rEINIGe ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. |
3 Mose | 14 | 8 | Der GerEINIGte aber soll seine Kleider waschen und alLE seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er außer seiner Hütte sieben Tage bleiben. |
3 Mose | 14 | 11 | Da soll der Priester denselben GerEINIGten und diese Dinge stellen vor den HERRN vor der Tür der Hütte des Stifts. |
3 Mose | 14 | 14 | Und der Priester soll des Bluts nehmen vom Schuldopfer und dem GerEINIGten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes. |
3 Mose | 14 | 17 | Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem GerEINIGten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf den großen Zehen seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. |
3 Mose | 14 | 18 | Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des GerEINIGten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. |
3 Mose | 14 | 19 | Und soll das Sündopfer machen und den GerEINIGten versöhnen seiner UnrEINIGkeit halben; und soll danach das Brandopfer schlachten |