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Buch Kapitel Vers Text
3 Mose 25 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt es ein Erlaßjahr heißen im Lande allen, die drinnen wohnen; denn es ist euer HALLjahr, da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
3 Mose 25 11 Denn das fünfzigste Jahr ist euer HALLjahr; ihr sollt nicht säen, auch, was von ihm selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen.
3 Mose 25 12 Denn das HALLjahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt.
3 Mose 25 13 Das ist das HALLjahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
3 Mose 25 15 sondern nach der Zahl vom HALLjahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen.
3 Mose 25 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Teils ihm wieder werde, so soll, daß er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum HALLjahr; in demselben soll es ausgehen, und er wieder zu seiner Habe kommen.
3 Mose 25 30 Wo er's aber nicht löset, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer ewiglich behalten und seine Nachkommen, und soll nicht los ausgehen im HALLjahr.
3 Mose 25 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, da keine Mauer um ist, das soll man dem Felde des Landes gleich rechnen und soll los werden und im HALLjahr ledig ausgehen.
3 Mose 25 33 Wer etwas von den Leviten löset, der soll's verlassen im HALLjahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.
3 Mose 25 40 sondern wie ein Taglöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das HALLjahr bei dir dienen.
3 Mose 25 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs HALLjahr; und das Geld soll nach der Zahl der Jahre seines Verkaufens gerechnet werden; und soll sein Taglohn der ganzen Zeit mit einrechnen.
3 Mose 25 51 Sind noch viel Jahre bis an das HALLjahr, so soll er nach denselben desto mehr zu lösen geben, danach er gekauft ist.
3 Mose 25 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis an das HALLjahr, so soll er auch danach wieder geben zu seiner Lösung und soll sein Taglohn von Jahr zu Jahr mit einrechnen.
3 Mose 25 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im HALLjahr los ausgehen und seine Kinder mit ihm.
3 Mose 27 17 Heiliget er aber seinen Acker vom HALLjahr an, so soll er nach seiner Würde gelten.

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